Veranstalterin des Gewinnspiels und verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist die
Sparkasse Gelsenkirchen
Sparkassenstr. 3
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 161-2045
kommunikation@sparkasse-ge.de
Wenn Sie Fragen zum Gewinnspiel oder den Teilnahmebedingungen haben, schreiben Sie uns: kommunikation@sparkasse-ge.de
Teilnahmevoraussetzungen:
Das Gewinnspiel startet am Montag, 13. Juli 2026 und endet am Freitag, 30. Oktober 2026.
An der Kampagne können alle Kund:innen der Sparkasse Gelsenkirchen teilnehmen,
- die ein Girokonto bei der Sparkasse haben,
- im Alter von 16 bis 30 Jahren sind und
- ein Beratungsgespräch zum Thema Berufsstart in der Zeit vom 13. Juli bis 30. Oktober 2026 führen.
- Ein Nachweis (Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung) über die erste Gehaltszahlung (im Ausbildungsberuf) im Jahr 2026 muss vor der Gewinnübergabe vorgelegt werden.
- Mitarbeitende der Sparkasse dürfen nicht teilnehmen.
Gewinn:
Die Sparkasse Gelsenkirchen verdoppelt zwei Kund:innen einmalig das erste volle Monatsnettogehalt nach dem Berufsstart im Jahr 2026. Der von der Sparkasse ausgezahlte Betrag ist auf maximal 2.500,- € limitiert. Es gilt ausschließlich das monatliche Nettogehalt. Prämien, Sonderzulagen, Sonderzahlungen, 13., 14., 15. Gehälter u. a. werden nicht berücksichtigt.
Gewinnermittlung:
Die Gewinner:innen werden im November ausgelost und schriftlich informiert. Anschließend haben diese drei Wochen Zeit, sich telefonisch bei der Sparkasse Gelsenkirchen (Tel. 0209/161-2045) zu melden. Passiert dies nicht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Ziehung wird wiederholt und es erfolgt eine neue Gewinnermittlung und Bekanntgabe. Die Frist zur telefonischen Rückmeldung bei der Sparkasse beträgt auch hier wieder drei Wochen; ggfs. erfolgt eine neue Auslosung.
Sonstiges:
Die Sparkasse Gelsenkirchen behält sich Änderungen des Ablaufs des Wettbewerbs vor. Sie ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung gegenüber den teilnehmenden Personen den Wettbewerb zu unterbrechen oder auszusetzen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Umstände, die den planmäßigen Ablauf stören und/oder verhindern können.
Die Sparkasse behält sich vor, die Teilnahmebedingungen im Laufe des Gewinnspiels ohne vorherige Ankündigung oder Verständigung der Personen, die bereits teilgenommen haben, zu ändern.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
Die technische Umsetzung dieser Seite erfolgte durch die
S-Communication Services GmbH.